Kostenübernahme
Gesetzlich Versicherte und Selbstzahler
Oft übernehmen gesetzliche Krankenkassen anteilig die Kosten für osteopathische Leistungen. In welcher Höhe und wie oft im Jahr variiert. Für die teilweise Kostenübernahme wird meistens ein Privatrezept von Ihrem Arzt benötigt (Ausstellungsdatum vor Beginn der Behandlung). Ich empfehle Ihnen, sich im Vorfeld über die genauen Konditionen zu informieren.
Übernimmt Ihre Krankenkasse keine osteopathischen Leistungen, besteht die Möglichkeit, die Kosten für diese selbst zu tragen.
Privat Versicherte oder privat Zusatzversicherte
In der Regel übernehmen die privaten Krankenkassen die Kosten für osteopathische Leistungen. Ich empfehle Ihnen sich über die genauen Konditionen zu informieren, da diese variieren können. Sie benötigen kein Rezept von Ihrem Arzt. Die Abrechnung erfolgt nach der Heilpraktikergebührenverordnung (GebüH), welche die Grundlage für die Kostenübernahme schafft.